VERKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. VERSAND UND RECHNUNGSSTELLUNG

a) Das Material wird auf Gefahr des Auftraggebers befördert und gilt stets verkauft ab unserem Werk, selbst wenn der Preis frei Bestimmungsort sein sollte. Jegliche Verantwortlichkeit unsererseits erlischt demnach bei beendeter Ladung und es wird für evtl. Brüche, Verletzungen oder Fehlmengen nicht aufgekommen.
b) Sollten die fertigen und versandbereiten Waren auf Wunsch des Käufers stehen bleiben, so wird die Rechnung so ausgestellt, als wäre die Spedition bereits erfolgt. Weiterhin werden genannte Waren auf Gefahr und Kosten des Käufers auf Lager gehalten.
c) Sollten von Seiten des Kunden keine besonderen Anordnungen vorliegen, so werden die Lieferungen sachdienlich nach bestem Wissen und Gewissen der Werksleitung ausgeführt.

2. VERPACKUNG

Die Verpackungen wie Europaletten, etc. werden zum Kostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

3. AUSLIEFERUNG

a) Die Übergabe versteht sich als erfolgt im Werk des Lieferanten.
b) Die Liefertermine, sollten diese in einer Anzahl von Tagen ausgedrückt sein, beziehen sich stets auf Arbeitstage. Die Ablieferungsfristen laufen ab dem Tag, an dem der dem Verkäufer erteilte Auftrag in jeder Hinsicht zustande gekommen ist.
c) Ein Lieferverzug gibt dem Käufer weder das Recht, den Vertrag zu lösen, noch Rückvergütung für direkte oder indirekte Schäden zu beanspruchen.

4. ABMESSUNGEN UND FORMEN

a) Der hohe beim Brennen bei 1250°C und bei offenem Feuer entstandene Sinterungsgrad verursacht Farbnuancetoleranzen und Maßabweichungen. Es werden also vom Käufer Unterschiede von den angegebenen Maßen zugelassen und akzeptiert, die jedoch die für gepresste Materialien von den Normen UNI-EN 176B1 vorgesehenen Toleranzgrenzen nicht überschreiten.
b) Die Färbung der in der Musterentnahme vorgeführten Materialien, die sich auf die Angebote beziehen, soll lediglich als annähernd betrachtet werden. Mögliche Farb- oder Tonvariationen werden durch die Art des Materials selbst, der unterschiedlichen Fabrikationsverfahren, sowie der verwendeten Rohstoffe gerechtfertigt.

5. HINWEISE UND GARANTIE

a) Die Hinweise und Ratschläge in Bezug auf die Auswahl von Qualitäten und Formaten und die technischen Anmerkungen über die Verlegung von Materialien und den Betrieb von Anlagen, wo die Produkte benutzt werden, entspringen unserem besten Wissen und unserer Erfahrung, sind jedoch immer ohne Gewähr.
b) Die chemischen Analysenwerte sowie die physikalischen und chemisch-physikalischen Angaben der gelieferten Materialien sind durchschnittliche Näherungswerte, die den üblichen Toleranzen unterliegen.
c) Die Garantieleistungen für die Produktqualitäten beinhalten keinerlei Haftung des Verkäufers für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art, sondern nur die Verpflichtung, den Teil des gelieferten Materials zu ersetzen, der Fehler oder Unzulänglichkeiten in Bezug auf die angeführten Charakteristiken aufweist.

6. MATERIALEIGENTUM

Die gelieferte Ware wird erst dann Eigentum des Käufers, wenn der festgelegte Preis dafür voll und ganz bezahlt worden ist.

7. ZAHLUNGEN

a) Die Zahlungen der Waren müssen bei unserer Verwaltungsabteilung in Lana vorgenommen werden, die Ausstellung von Tratten oder Akzeptierung von Wechseln, die anderswo zahlbar sind, bringen keine Abweichung von dieser Klausel mit sich.
b) Im Falle eines Zahlungsverzuges sowohl gesamt als auch teilweise einer Rechnung hat der Verkäufer, unter Vorbehalt aller seinen weiteren Rechte, die Befugnis, weitere Lieferungen abzubrechen, selbst wenn diese in Abhängigkeit von anderen Verträgen stehen sollten und Tratten für den Betrag der abgelaufenen Rechnungen auszustellen, sowie unmittelbare und vollständige Zahlung des ganzen bestellten Materials zu beanspruchen, oder dafür eine anderweitige entsprechende Garantie zu erhalten.
c) Was die verzögerten Zahlungen anbetrifft, so werden Verzugszinsen in der zum jeweiligen Zeitpunkt festgesetzten Höhe berechnet zuzüglich Auslagen für Stempelgebühren und Inkassospesen.

8. REKLAMATIONEN

a) Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort vorgenommen werden, auf jeden Fall bevor das Material verlegt worden ist.
b) Die Reklamationen, die sich auf Mängel an Stücken in einer Lieferung beziehen, entkräften keinesfalls die Gültigkeit der Lieferung, sondern beschränken sich lediglich auf die fehlerhaften Stücke.
c) Die Stücke, die nicht den Lieferbedingungen entsprechen, werden zurückgenommen und mit einer gleichen Anzahl von Stücken ausgetauscht. Die Verpflichtungen des Verkäufers sind mit genanntem Austausch erschöpft; es fallen keine weiteren Pflichten zu seinen Lasten, da der Verkäufer nicht dazu verpflichtet ist, direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art zu ersetzen, die dem Käufer durch Anwendung des fehlerhaften Materials entstanden sind.
d) Eine Beanstandung bewirkt auf keinen Fall eine Einstellung oder Verweigerung der Zahlung der Forderungen. Die Zahlung muss richtig und vollständig zu den vereinbarten Terminen vorgenommen werden.
e) Für jede und jegliche Beanstandung ist einzig und allein die Gerichtsbehörde in Bozen zuständig, auch bei Gewährleistungsklagen und Konzession. Der Vertrag basiert auf italienischen Normen.
f) Probleme in Bezug auf die Bestimmung des Garantierechts, Festlegung und Ausmaß des Schadens, die nicht gütlich zwischen beiden Seiten gelöst werden können, werden dem freien Schiedsverfahren eines Einzelschiedsrichters unterstellt, das gemäß der Bestimmungen der im Centro Ceramico (Keramikzentrum) in Bologna eingereichten Schiedsrichterkammer eingesetzt und abgewickelt wird; beide Parteien erkennen dies uneingeschränkt an.

9. WEITERE BEDINGUNGEN

a) Jede durch unsere Vertreter oder Beauftragten übertragenen Bestellung wird stets akzeptiert, vorbehältlich der Genehmigung unserer Verwaltung.
b) Sämtliche Bestellungen, auch mündliche, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich stets vom Verkäufer zu den vorliegenden, allgemeinen akzeptiert, ohne dass sich noch ausdrücklich vermerkt werden müssen. Liegen von Seiten des Käufers keine besonderen schriftlichen Ausnahmen vor, so ist es selbstverständlich, dass er die besonderen und allgemeinen Verkaufsbedingungen der vom Verkäufer ausgestellten Auftragsannahme akzeptiert.

10. PREISE

a) Im Falle von Kostenerhöhungen ist der Verkäufer befugt, die Preise der Lieferungen zu berichtigen, nachdem er dem Kunden darüber vorherige schriftliche Mitteilung erstattet hat.
b) Die Preise verstehen sich für Lieferungen ab unserem Werk, zuzüglich MwSt. Europaletten werden zum Kostenpreis berechnet.

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